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Krankenkassenförderung
Die Kosten für den Rehabilitationssport werden ganz von den Krankenkassen übernommen. Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht. Sowohl Behinderten, chronisch Kranken wie auch rehabilitierten und gesunden Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationsport und Funktionstraining gemäß § 43 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Basis um die individuelle Lebensqualität zu erhalten oder zu steigern.
Wie stelle ich einen Antrag bei der KK zur Förderung von Rehabilitationssport?
Ihr Haus- oder Facharzt hat in der Regel eine ausreichende Anzahl von Anträgen zur Förderung des Rehabilitationssports in seiner Praxis. Ansonsten erhalten Sie die Anträge auch bei uns. Die Anträge werden mit Angaben zur Person, Diagnose, Dauer der Rehabilitationsmaßnahme und Anzahl der Trainingseinheiten ausgefüllt. Anschließend lassen Sie diesen Antrag von Ihrer Krankenkasse abstempeln. Die Mitgliedschaft im Gesundheitssportvereins ist Voraussetzung um an den Rehabilitationssportangeboten teilnehmen zu können. Selbstverständlich stehen allen Interessierten die Leistungen des 1.Gesundheitssportverein Rehazentrum Erlangen e.V. auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Krankenkasse nicht möglich ist.
Aktuelles:
07.05.2009                   NEU!!!
Wirbelsäulengymnastik
Sie haben ein Rückenproblem oder möchten vorbeugend etwas für sich tun? Hier lernen Sie, wodurch Rücken-beschwerden überhaupt entstehen und was Sie selbst im Alltag dagegen tun können.
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07.05.2009
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